DR. SCHULZE RECHTSANWÄLTE Rechtsgebiete

Unsere Expertise

DR. SCHULZE RECHTSANWÄLTE berät schwerpunktmäßig in den Bereichen Bau- und Immobilienrecht, Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Neben hervorragenden juristischen Fähigkeiten verfügen wir über vertiefte Kenntnisse der wirtschaftlichen Grundlagen und Zusammenhänge in den Wirtschaftssektoren, in denen unsere Mandanten tätig sind. Wir setzen dabei auf passgenaue, juristisch wie wirtschaftlich optimal aufeinander abgestimmte Lösungen und Strategien für die erfolgreiche Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten.

Wir beraten umfassend zu allen Fragestellungen bei Planung, Errichtung, Nutzung sowie Erwerb und Veräußerung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Grundstücken und gewerblichen Anlagen. Unsere Expertise erstreckt sich auf die Begleitung von Bauprojekten aller Art, die Vorbereitung und Durchführung von Immobilienkäufen und -verkäufen sowie Vermietung und Verwertung von Immobilien. Zu unseren Mandanten gehören Bauunternehmen, insbesondere Spezialtiefbau-, Gewässerbau- und Anlagenbauunternehmen, gewerbliche und private Immobilieninvestoren, Wohnungsbaugesellschaften, Grundstückseigentümer, Bauherren, Projektentwickler sowie Architektur- und Ingenieurbüros.

Bau- Immobilienrecht

Eine Auswahl der Beratungsfelder, in denen wir fortlaufend für unsere Mandanten tätig sind:

  • Immobilienrecht (Immobilienkaufverträge, immobilienrechtliche Due Diligence, Finanzierung, Grundstücksrecht, Projektentwicklung)
  • Baurecht (Bauverträge, Bauträgerverträge, baubegleitende Beratung, Konfliktberatung, Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen)
  • Umwelt- und Planungsrecht (Standortprüfungen, genehmigungs- und planungsrechtliche Begleitung von Vorhaben, städtebauliche Veträge, Abwehr von Nachbaransprüchen)
  • Miet-, Leasing- und WEG-Recht (Miet-, Pacht- und Leasingverträge, Sanierung und Modernisierung von Immobilien, immobilienwirtschaftliche Beratung)
  • Architekten- und Ingenieurrecht (Architekten- und Ingenieurverträge, HOAI, Projektberatung)

Unsere Kanzlei berät und vertritt fortlaufend Unternehmen in wichtigen Fragen des Arbeitsrechts und angrenzenden Rechtsgebieten. Hierzu zählen die rechtssichere Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, Personalverwaltung, die Gestaltung von Arbeitsbedingungen in Unternehmen sowie Arbeitnehmerüberlassung. Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen und Unternehmensgruppen aus der Bau- und Immobilienwirtschaft, dem Anlagenbau, dem Groß- und Medizinhandel sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Arbeitsrecht

Beratungsfelder, in denen wir arbeitsrechtlich für unsere Mandanten tätig sind:

  • Anbahnung, Verwaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Stellenausschreibungen, Arbeitsverträge, Befristungen, Mindestlohn, Abmahnungen, Kündigungen) und Abwehr daraus abgeleiteter Ansprüche
  • Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen von Geschäftsführern und Vorständen einschließlich betrieblicher Altersvorsorge
  • Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle für Arbeitnehmer und Organträger
  • Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung
  • Prozessführung vor Arbeits-, Zivil- und Sozialgerichten

Das Handels- und Gesellschaftsrechts bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir beraten umfassend zu – auch grenzüberschreitenden – Handelsverträgen, bei Gründung, Verwaltung, Kauf, Verkauf und Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu unseren Mandanten gehören in- und ausländische Gesellschaften und Investoren, insbesondere aus den Bereichen Immobilien, Großhandel, Rohstoffgewinnung, Erneuerbare Energien, und vermögende Privatpersonen.

Handels- Gesellschaftsrecht

Beratungsfelder, in denen wir handels- und gesellschaftsrechtlich tätig sind:

  • Gestaltung, Prüfung und Durchführung von nationalen und internationalen Handelsverträgen
  • Gesellschaftsverträge, Konsortialvereinbarungen, Gesellschafterversammlungen
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Finanzierung
  • Unternehmensnachfolge
  • Beratung von Gesellschaftern und Gesellschafterfamilien

Auch wenn wir es nicht anstreben, gerichtliche Auseinandersetzungen sind gelegentlich unvermeidbar. In einem solchen Fall kommt es entscheidend darauf an, die eigene Position frühzeitig abzusichern. Dies erfordert eine umfassende Ermittlung des relevanten Sachverhalts, die rechtliche Bewertung aller Prozessrisiken sowie die Entwicklung einer Prozessstrategie, die rechtliche und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt und im Prozess mit Nachdruck verfolgt werden kann.

Prozess- führung

Dr. SCHULZE RECHTSANWÄLTE verfügt über eine langjährige Erfahrung sowohl in der Durchsetzung als auch in der Abwehr von Ansprüchen im Bau-und Immobilienrecht, Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus werden wir in haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen mandatiert. Unsere Mandanten erhalten von uns eine tiefgreifende Analyse des rechtserheblichen Sachverhalts und der relevanten Risiken eines Rechtsstreits und klare Handlungsempfehlungen.

Zu den von uns in gerichtlichen Auseinandersetzungen vertretenen Mandanten gehören deutsche und internationale Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Freiberufler, insbesondere Architekten, Sachverständige und Notare, sowie vermögende Privatpersonen.